Überbetriebliche Kurse

Vermittlung und Erwerb grundlegender Fertigkeiten

Die überbetrieblichen Kurse dienen gemäß BBG Art. 23, Absatz 1, der Vermittlung und dem Erwerb grundlegender Fertigkeiten. Sie ergänzen die Bildung in beruflicher Praxis und die schulische Bildung, wo die zu erlernende Berufstätigkeit dies erfordert. Der Besuch der Kurse ist obligatorisch (BBG Art. 23, Absatz 3). Die Anzahl der Kurstage sowie deren Dauer (8 Stunden pro Kurstag) sind vorgegeben.

Die Verantwortlichkeiten zu den überbetrieblichen Kursen sind in den aktuell geltenden Bildungsverordnungen und Bildungsplänen geregelt. Diesen gesetzlichen Grundlagen ist zu entnehmen, dass die Ausbildungs- und Prüfungsbranchen, in unserem Fall die Branche Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (Swissmem Berufsbildung), die weiteren Details in den Organisationsreglementen festlegen.

Unsere, von der regionalen Kurskommission festgelegte Kursordnung ist in den Kursbestimmungen dokumentiert. Den Lernenden wird in den üKs dazu jeweils das Merkblatt Kursordnung abgegeben.

Anmeldung zum überbetrieblichen Kurse

Die Anmeldung für den ersten überbetrieblichen Kurs muss direkt über time2learn erfolgen und ist Sache der Betriebe. Die erforderlichen Lizenzen fürs time2learn können bei Swissmem Berufsbildung bestellt werden, mehr dazu finden Sie im Register "Ausbildungsmittel".